Garantiebestimmungen


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NOX CYCLES Lifetime Warranty & Replacement Program

Jeder NOX Rahmen ist ein Qualitätsprodukt aus hochwertigen Materialien, der sowohl während der Fertigung als auch vor der Auslieferung einer umfassenden Qualitätskontrolle und strengen Belastungstests unterzogen wird. Dennoch lässt es sich nie zu 100% ausschließen, dass es im harten Einsatz eines E-Mountainbikes durch ungewöhnliche Belastungen (z.B. bei Sprüngen), bei Materialermüdung oder auch bei Stürzen und Unfällen zu Rahmenbeschädigungen oder auch -brüchen kommen kann. 

Wir stehen voll hinter unseren Produkten und möchten, dass du lange Freude an deinem Bike hast. Daher bieten wir dir ein rundum-sorglos Garantie- und Austauschprogramm für deinen NOX Rahmen: 

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Nach erfolgter Registrierung deines NOX Bikes innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf gewähren wir dir als Erstkäufer eine lebenslange Garantie auf den kompletten Rahmen gegen strukturelle Material- und Verarbeitungsfehler. Das bedeutet, dass wir deinen Rahmen im Garantiefall kostenlos reparieren oder durch einen neuen Rahmen ersetzen - und zwar solange du Eigentümer deines NOX Bikes bist. 

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Unfälle passieren. Wir wissen wie sehr du dein NOX liebst und wie ärgerlich es ist, wenn ein Rahmenschaden nicht durch eine Garantie abdgedeckt ist. Innerhalb der NOX Lifetime Warranty bieten wir dir deshalb einen zusätzlichen Crash Replacement Service (CRS) bei Unfall- oder Sturzschäden. In diesem Fall hast du die Möglichkeit, deinen Rahmen von uns reparieren oder zu einem stark reduzierten Preis austauschen zu lassen, damit du schnell wieder biken kannst.

Die NOX Lifetime Warranty inkl. Crash Replacement Service kostet einmalig 89,00 Euro

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Zum Antrag: Nox Lifetime Warranty

Durch die Registrierung deines Bikes wird bei Verlust oder Diebstahl deine Rahmennummer gespeichert und du stellst damit sicher, dass wir dich bei technischen Updates oder wichtigen Produktinformationen kontaktieren können. Lese unten die vollständigen Garantiebestimmungen.

 

GARANTIEBESTIMMUNGEN
zur zusätzlichen vertraglichen NOX CYCLES Herstellergarantie

A. LEBENSLANGE HERSTELLERGARANTIE

NOX CYCLES Fahrräder sind Qualitätsprodukte aus hochwertigen Materialien. Alle NOX CYCLES Rahmen werden sorgfältig hergestellt, durchlaufen strenge Belastungstests und werden sowohl während der Fertigung als auch vor der Auslieferung einer umfassenden Qualitätskontrolle unterzogen. Dennoch kann es im harten Einsatz eines E-Mountainbikes durch ungewöhnliche Belastungen (z.B. bei Sprüngen), bei Materialermüdung oder auch bei Stürzen und Unfällen zu Rahmenbeschädigungen oder auch -brüchen kommen.

Für einmalig 89,00 Euro gewährt NOX CYCLES dem registrierten Erstkäufer zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine lebenslange Herstellergarantie gegen strukturelle Material- und Verarbeitungsfehler auf den kompletten Rahmen sowie zusätzlich einen Crash Replacement Service bei Rahmenschäden durch Unfälle und Stürze.

Die Rechte des Erstkäufers unter dieser Garantie bestehen zusätzlich zu und unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten als Käufer des Produkts. Räumlicher Geltungsbereich dieser Garantie ist die Europäische Union sowie Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz.

Garantiegeber ist:
NOX CYCLES Austria GmbH
Gewerbegebiet Süd 3, 6262 Schlitters, Austria

B. VORAUSSETZUNG FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DER GARANTIE

Die zusätzliche vertragliche Herstellergarantie erlangt ihre Gültigkeit mit dem Datum des Kaufs des Fahrrads direkt bei NOX CYCLES oder einem autorisierten Fachhändler. Sie gilt ausschließlich für den ersten rechtmäßigen Eigentümer, der das Fahrrad innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf bei NOX CYCLES (www.noxcycles.com/garantie) registriert und die gegenständliche Herstellergarantie abgeschlossen hat. Die Garantie ist nicht übertragbar, d.h. bei Weitergabe des Fahrrades und Eigentümerwechsel erlischt die Garantie mit dem Tag der Eigentumsübertragung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass der erste rechtmäßige Eigentümer bei einem Schadenfall den Original-Kaufbeleg und die Garantie-Rechnung vorlegen kann. 

C. GELTENDMACHUNG UND DURCHFÜHRUNG DER GARANTIELEISTUNGEN

Um Garantieansprüche geltend zu machen, muss das Fahrrad vollständig montiert zusammen mit dem originalen Kaufbeleg inkl. Kaufdatum und ausgewiesener Rahmennummer zu dem NOX CYCLES Fachhändler gebracht werden, bei dem es gekauft bzw. (bei Click & Collect Kauf) abgeholt wurde. Ansprechpartner für Garantieleistungen ist immer der Fachhändler, der die Erstbegutachtung des Schadens übernimmt, den Schaden an NOX CYCLES meldet sowie ggf. Verpackung & Versand des Bikes an NOX CYCLES organisiert. NOX CYCLES übernimmt die weitere Kommunikation mit dem Garantienehmer, bis das Rad wieder an den Fachhändler zur Übergabe an den Garantienehmer zurückgeschickt werden kann.

Im Garantiefall wird der defekte Rahmen auf Kosten von NOX CYCLES und nach deren Wahl repariert oder durch einen neuen Rahmen ersetzt. Sollte der original verbaute Rahmen nicht mehr verfügbar sein, so wird NOX CYCLES einen vergleichbaren Rahmen eines Nachfolgemodells anbieten. Die Arbeitskosten für den Aufbau des neuen Rahmens zum Komplettbike sowie die damit verbundenen Lieferkosten übernimmt NOX CYCLES. 

NOX CYCLES garantiert nicht, dass alle verbauten Komponenten mit dem Austauschrahmen kompatibel sind. Nicht kompatible und damit zu ersetzende Anbauteile wie beispielsweise Akku, Motor, Gabel, Dämpfer oder Laufräder werden separat in Rechnung gestellt. 

Die endgültige Entscheidung über die Geltendmachung und Durchführung einer Garantieleistung obliegt NOX CYCLES.

D. AUSSCHLUSS

DIESE GARANTIE GILT NICHT BEI:

  • Schäden oder Fehlfunktionen aufgrund von Unfall- oder Sturzschäden (siehe Crash Replacement Service)
  • Unsachgemäßer Montage oder Installation von Anbauteilen, die nicht ursprünglich für das Bike vorgesehen oder nicht mit diesem kompatibel sind
  • Unsachgemäßer Behandlung oder mutwilliger Beschädigung, d.h. auch bei Einsatz des Fahrrades außerhalb der angegebenen ASTM-Klasse und Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts
  • Schäden an Rahmenlackierungen und -grafiken 
  • Rahmen, deren Herstellungsnummern geändert, unleserlich gemacht oder entfernt wurden


Die normale Abnutzung und der Verschleiß von im Rahmen verbauten Lagern und sämtlichen Anbauteilen des Fahrrads (z.B. Federgabeln, Dämpfer, Laufräder, Schaltwerke, etc.) sind von dieser Garantie nicht umfasst. In der Regel werden jedoch Originalteile oder -komponenten von der Garantie der jeweiligen Teile- oder Komponentenhersteller geschützt und müssen auch bei dem jeweiligen Hersteller reklamiert werden.

E. AUSSCHLUSS VON WEITERGEHENDEN ODER ANDEREN ANSPRÜCHEN

Diese Garantie deckt keine entstehenden Reise- oder Versandkosten oder sonstige Nebenkosten ab, um das NOX CYCLES Fahrrad zum autorisierten NOX CYCLES Fachhändler zu transportieren. Derartige Kosten sind vom Garantienehmer zu tragen.

Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Fahrrades entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen. Garantieansprüche, die in einem anderen Staat als dem, in dem der Kauf stattgefunden hat, angemeldet werden, können angemessene Gebühren oder andere Einschränkungen nach sich ziehen, die der Garantiegeber nach billigem Ermessen festsetzen darf.

F. CRASH REPLACEMENT SERVICE

Innerhalb dieser freiwilligen Herstellergarantie bietet NOX CYCLES einen Crash Replacement Service (CRS) an. Der CRS greift bei Schäden am gesamten Rahmen, die durch einen Unfall oder Sturz verursacht wurden und die Funktionalität des Rades beeinträchtigen bzw. unmöglich machen.

Im CRS-Garantiefall wird der defekte Rahmen kostenpflichtig durch einen neuen Rahmen ersetzt. Sollte der original verbaute Rahmen nicht mehr verfügbar sein, so wird NOX CYCLES den defekten Rahmen durch einen vergleichbaren Rahmen eines Nachfolgemodells austauschen. NOX CYCLES bietet den neuen Rahmen innerhalb des CRS zu stark ermäßigten Preisen an:

  • NOX HYBRID Hardtail (Aluminium): CRS-Preis 720 Euro
  • NOX HYBRID Fully (Aluminium): CRS-Preis 940 Euro
  • NOX HELIUM Fully (Carbon-Hauptrahmen): CRS-Preis 1.245 Euro
  • NOX EPIUM Fully (100% Carbon): CRS-Preis 2.230 Euro


NOX CYCLES behält sich vor, diese Preise während der Garantielaufzeit an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen der Beschaffungspreise, der Herstellungskosten, der Fracht- und Lieferkosten sowie der Änderungen der Umsatzsteuer ggf. anzupassen.

NOX CYCLES garantiert nicht, dass alle verbauten Komponenten mit dem Austauschrahmen kompatibel sind. Nicht kompatible und damit zu ersetzende Anbauteile wie beispielsweise Akku, Motor, Gabel, Dämpfer oder Laufräder werden separat in Rechnung gestellt. Weiterhin in Rechnung gestellt werden die Arbeitskosten für den Aufbau des neuen Rahmens zum Komplettbike sowie anfallende Lieferkosten.

Um die CRS-Garantieansprüche geltend zu machen, muss das Fahrrad vollständig montiert und zusammen mit dem originalen Kaufbeleg (mit Kaufdatum und ausgewiesener Rahmennummer) sowie dem ausgefüllten Nox Cycles Crash Replacement Formular zu dem NOX CYCLES Fachhändler gebracht werden, bei dem es gekauft bzw. (bei Click & Collect Kauf) abgeholt wurde. Ansprechpartner für Garantieleistungen ist immer der Fachhändler, der die Erstbegutachtung des Schadens übernimmt, den Schaden an NOX CYCLES meldet sowie ggf. Verpackung & Versand des Bikes an NOX CYCLES auf Kosten des Garantienehmers organisiert. NOX CYCLES übernimmt die weitere Kommunikation mit dem Garantienehmer, bis das Rad wieder an den Fachhändler zur Übergabe an den Garantienehmer zurückgeschickt werden kann.  

NOX CYCLES behält sich das Recht vor diesen Service im Einzelfall abzulehnen, wenn festgestellt wird, dass ein Schaden mutwillig herbeigeführt wurde.
 

G. GERICHTSSTANDVEREINBARUNG

Diese Garantiebestimmungen und der zwischen dem Garantiegeber und Garantienehmer (registriertem Erstkäufer) geschlossene Vertrag unterliegen ausschließlich Österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des Österreichischen Internationalen Privatrechtes.

Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und jeder Anspruch aus diesem Garantievertrag, oder die sich auf den Garantievertrag, dessen Zustandekommen, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden ausschließlich vor dem für 6262 Schlitters, Österreich, sachlich und örtlich zuständigen Gericht in Tirol ausgetragen.

Stand 03/2022

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